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Abschleppen: so einfach geht das nicht.

Am 21. Januar wurden an der Birsstrasse an einem silberfarbenen Kleinwagen Sheriffklammern befestigt. So heissen in Basel-Stadt die Klammern, welche am Rad befestigt werden und das Wegfahren verunmöglichen.

Fast einen Monat habe ich diese Situation beobachtet. Dann wollte ich von der Polizei wissen, wann das Auto abgeschleppt wird. Nicht, dass dies einer der raren Parkplätze für mein Auto sein könnte. Der Personenwagen steht nämlich auf einem absoluten Halteverbot; wenn auch nur auf einem temporären.

Ich erinnere mich an eine ähnliche Situation an der Redingstrasse: monatelang stand dort ein Auto mit ausländischen Kennzeichen mit Parkkralle. Passanten wunderten sich über ein derart langes Verbleiben.

Abschleppen – das habe ich mir offensichtlich zu einfach vorgestellt. Die Polizei könne zwar zügig vorgehen, versichert man mir. Auf der Allmend sei dies allerdings nur dann möglich, wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist.  Die Polizei bemüht sich, mit dem Fahrzeughalter Kontakt auf zu nehmen, um die ungünstige Situation zu lösen. Gelingt dies nicht, kommt es zur Verwertungsverfügung, die besagt, dass das Fahrzeug nach 90 Tagen eben «verwertet» werden darf.

Die Gründe für eine Blockierung sind unterschiedlich: Kein Versicherungsschutz, fehlende Kontrollschilder, ausstehende Steuern oder gar technische Fehler, wodurch das Fahrzeug nicht betriebssicher ist.  Möglicherweise wollte der Halter sein Fahrzeug sogar einfach entsorgen. Es kommt aber auch vor, dass es sich nicht einmal um ein Eigenverschulden des Halters handelt.

Rita Rüedi-Anderman

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