Anwohner der Hochhäuser beobachten kürzlich, wie ein Fahrer eines Firmenfahrzeuges den Zugang durch den Fussgängerweg der St. Albanteich-Promenade wählte. Anschliessend schwenkte das Fahrzeug in den noch schmaleren Weg über den Spielplatz ein. So erreichte er dann die Begegnungszone zwischen den Hochhäusern und entledigte sich seiner anzuliefernden Güter. Sowohl das Promenadengebiet wie auch das Weglein auf dem Spielplatz sind mit einem «Allgemeinden Fahrverbot» belegt.
Diese grobe Verkehrsübertretung darf nicht toleriert werden. Spaziergänger auf dem Promenadengebiet sowie Kinder auf dem erwähnten Spielplatz sind grossen Gefahren ausgesetzt.
Doch wie so oft «Wo kein Kläger, da kein Richter».
Fotos und Text: zVg