Eine bis maximal drei Meter hohe Schallschutzwand soll hier das Breitequartier vom Verkehrslärm schützen. Eine bis maximal drei Meter hohe Schallschutzwand soll hier das Breitequartier vom Verkehrslärm schützen.
Gellert

Überdachung Osttangente weiter kein Thema

Das Massnahmenbündel zur Verkehrslärmreduktion an der Osttangente folgt der bisherigen Strategie mit der Optimierung und Erweiterung der Lärmschutzwände, dem Einbau von «Flüsterbelag», der Beibehaltung von Tempo 80 sowie dem Einbau von Schallschutzfenstern. Die Überdachung wird zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin ausgeschlossen.

Zu Informationen aus erster Hand über die geplanten Massnahmen bei der Verkehrslärmeindämmung an der Osttangente lud anfangs Februar das Bundesamt für Strassen ASTRA eine von ihnen ins Leben gerufene Begleitkommission ein. Darin vertreten sind die Neutralen Quartiervereine der angrenzenden Quartiere, darunter der NQV Breite-Lehenmatt und der NQV St. Alban-Gellert, das Stadtteilsekretariat Kleinbasel sowie der Verein «Ausbau Osttangente – so nicht!» und die IG «Osttangenten-Ausbau Nein – Lärmschutz jetzt».
Richard Kocherhans vom ASTRA erläuterte einleitend ausführlich die gesetzlichen Bestimmungen, die den Betreiber der Autobahn zu Schutzmassnahmen verpflichten und wo deren Grenzen liegen. Nicht unwichtig ist, dass bei der Abwägung eine Formel zum Zuge kommt, mit der nicht nur die technische Machbarkeit berücksichtigt wird, sondern vor allem auch die wirtschaftliche Machbarkeit.

Gesetzlicher Rahmen

Ist letztere nicht gegeben, dann kann die ASTRA als Betreiberin den Antrag stellen, dass sie von zu aufwendigen Massnahmen entbunden wird. Wird aber bei Liegenschaften der sogenannte Alarmwert überschritten, ist die ASTRA verpflichtet bei betroffenen Liegenschaften Schallschutzfenster einzubauen. Weiterhin ist dem Kanton überlassen sogenannte «Übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen» zu treffen. Diese muss er selber berappen und kann nicht auf Bundesgelder zählen.

Was ist in Planung?

Anschliessend wurde von Seiten ASTRA eine Auslegeordnung der geprüften und aus gesetzlicher, technischer wie wirtschaftlicher Sicht durchführbaren Massnahmen gemacht. Direkt an der Lärmquelle greift der lärmmindernde Strassenbelag ein, der die Rollgeräusche vermindert. Dieser wird bei den anstehenden Sanierungsarbeiten eingebaut werden. Weiter wird das ASTRA beim Nordportal des Schwarzwaldtunnels eine schallabsorbierende Verkleidung anbringen und bei der Schwarzwaldbrücke auf der rheinabwärts liegenden Seite eine Schallschutzwand einbauen, um vorab die Breite vor dem Strassenlärm zu schützen. Diese Wand kann maximal drei Meter hoch gebaut werden, wobei deren Beschaffenheit noch nicht bestimmt worden ist.

Eine weitere Schallschutzwand wird bei der Kreuzung Grenzacherstrasse beim Museum Tinguely gebaut, um die dort bestehende Lücke in der bestehenden Schallschutzwand zu schliessen. Ebenfalls werden bei der Autobahnauffahrt Baldeggerstrasse zwei neue Lärmschutzwände errichtet und die Wand in Richtung Schwarzpark erhöht sowie die Wand bei der Ausfahrt St. Jakob verlängert. Ziel dieses Massnahmenbündels ist die Verkehrslärmausbreitung zu vermindern, je nach Standort sogar massiv, wie mit Darstellungen basierend Modellrechnungen aufgezeigt worden ist.

Kantonale Massnahmen

Aufbauend auf den Erkenntnissen und Massnahmen der ASTRA hat der Kanton Basel-Stadt weitergehende Lärmschutzmassnahmen geprüft, die über das gesetzlich festgelegte Niveau hinausgehen. Ziel solle es sein, dass bei möglichst allen Liegenschaften der gesetzliche Immissionsgrenzwert eingehalten werden kann. Dort wo dies nicht möglich ist, werden Schallschutzfenster eingebaut, damit zumindest in den Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern eine spürbare Immissionsverminderung erzielt werden kann.

Bei der Beurteilung hält sich der Kanton an die Kriterien, wie er sie für seine Strassen festgelegt hat. Konkret wird er, sofern der Grosse Rat zustimmen wird, an 59 exponierten Gebäuden rund 1‘350 Schallschutzfenster einbauen lassen. Diese Kosten würden sich auf rund 1,7 Mio. Franken belaufen. Die von der ASTRA ausgearbeiteten Massnahmen kosten den Bund rund 14 Millionen Franken.

Überdachung weiterhin kein Thema

Kein Thema ist sowohl für die ASTRA wie für die Regierung die im Grossen Rat eingereichte Motion Lüdin-König, welche die Einhausung verlangt. Diese Massnahme sei zum jetzigen Zeitpunkt und mit der aktuellen Verkehrsbelastung nicht realisierbar. ASTRA als Autobahnbetreiberin habe den gesetzlichen Auftrag für einen reibungslosen Verkehrsfluss zu sorgen, der mit den Bauarbeiten gefährdet werde. Deshalb sei die Einhausung frühestens nach dem Bau des Rheintunnels möglich, wenn die Osttangente vom Verkehr entlastet werde.

Strasse und Bahn verlaufen beim Gellert über eine längere Strecke parallel und zugleich getrennt zueinander, so auch beim Lärmschutz.
Strasse und Bahn verlaufen beim Gellert über eine längere Strecke parallel und zugleich getrennt zueinander, so auch beim Lärmschutz.

Regierung wartet auf Grossen Rat

Die bereits geltende Haltung der Regierung gegen eine Einhausung bekräftigte Regierungsrat Hanspeter Wessels. «Warten wir einmal ab, wie der Grosse Rat entscheiden wird», meinte er lakonisch. Dies stellte er auch auf dem Hintergrund fest, dass die Einhausung Breite den Stadtkanton rund 43 Millionen Franken kosten wird und die Überdeckung Gellert rund 560 Millionen Franken. Diese Haltung löste bei den Anwesenden Proteste aus. Sie wehrten sich vehement gegen das Argument, dass die Bauarbeiten zu massiven Verkehrsbehinderungen führen könnten. Aufgrund bestehender Planungsunterlagen werde nachgewiesen, dass die Bauarbeiten bereits jetzt durchgeführt werden könnten.

«Wir stehen jetzt wieder dort, wo wir 1980 standen», ärgerte sich eine enttäuschte Veronika Röthlisberger von der IG «Osttangenten-Ausbau Nein – Lärmschutz jetzt» und hielt zum Beleg eine Seite des «Breitlemers» aus den achtziger Jahren in die Höhe, der den damaligen Planungsstand beschreibt. Enttäuscht und erstaunt zeigten sich die Anwesenden ebenfalls, dass bei der Planung der Lärmschutzmassnahmen nicht mit den SBB und DB zusammengearbeitet, oder zumindest eine gewisse Koordination der Massnahmen angestrebt wird. Von Seiten ASTRA wurden unterschiedliche gesetzliche Grundlagen ins Feld geführt, die zu unterschiedlichem Vorgehen führten. Von Seiten Regierung wurde kein Handlungsbedarf signalisiert. Immerhin wird Richard Kocherhans von der ASTRA bei der nächsten Information der Begleitkommission im kommenden April zusätzlich auch die Bahnvertreter einladen.

Betroffene intensivieren Zusammenarbeit

Aber auch von Seiten der Interessenvertreter zeichnet. So äusserte etwa Stephan Fluri vom NQV Breite-Lehenmatt ebenso wie weitere Vertreter der Quartiere die klare Absicht, gemeinsam mit der Bündelung aller Kräfte auf das Ziel hinzuarbeiten, endlich eine gute Lösung bei den nach wie vor ungelösten Lärmschutzproblemen durchzusetzen.

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